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   OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02   

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https://dejure.org/2003,7637
OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02 (https://dejure.org/2003,7637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2003 - 2 Ws 276/02 (https://dejure.org/2003,7637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 2 Ws 276/02 (https://dejure.org/2003,7637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer abstrakten Fluchtgefahr und Missbrauchsgefahr bei der Versagung einer Haftlockerung; Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes; Beurteilung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • Judicialis

    StVollzG § 11 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 255 (Ls.)
  • StV 2004, 557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite eine Einschätzungsprärogative und damit einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).

    Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist mithin nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).

    Es erscheint vielmehr durchaus möglich, dass den gutachterlichen Stellungnahmen allenfalls eine fortbestehenden Gefährlichkeit im Sinne einer negativen Kriminalprognose zu entnehmen ist, nicht hingegen konkrete Anhaltspunkte für die Befürchtung, der Verurteilte werde Lockerungen zu Straftaten missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 ff.).

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Bei diesen Gefangenen sind die Vollzugsanstalten im Blick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, im Rahmen eines auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzugs schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, die die Lebenstüchtigkeit des Verurteilten ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurückfinden kann, soweit als möglich zu begegnen (etwa BVerfG NJW 1998, 1133 m. ausführl. Nachw.).

    In solchen Fällen können Lockerungen nämlich dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erst zu schaffen bzw. die Grundlage der prognostischen Bewertung im Rahmen der Entscheidung nach § 57 a StGB zu erweitern (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; 2202 f).

    Die Vollzugsbehörde hat bei der Versagung von Lockerungen deshalb unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NJW 98, 1133; NStZ-RR 1998, 121 ff, beide m.w.N., st. Rechtsprechung).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite eine Einschätzungsprärogative und damit einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Die Vollzugsbehörde hat bei der Versagung von Lockerungen deshalb unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NJW 98, 1133; NStZ-RR 1998, 121 ff, beide m.w.N., st. Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 19.04.2000 - 1 Ws 77/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist mithin nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die beantragte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
    Im Umfang der ihr so eröffneten Prüfung sind die Gerichte zur umfassenden Sachaufklärung verpflichtet (BVerfG NStZ 1998, 430 ff.).
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